Über uns

Der Amtsbereich des Österreichischen Honorarkonsulates Balti umfasst die folgenden Bezirke: Briceni, Balti, Drochia, Donduseni, Edinet, Falesti, Floresti, Glodeni, Ocnita, Soroca, Singerei und Riscani.

Service für BürgerInnen

Gemäß Konsulargebührengesetz 1992 (KGG), BGBI.Nr. 100/1992 idgF sind sowohl Beglaubigungen als auch Strafregisterauszüge gebührenpflichtig.

Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson
Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es erforderlich, dass die Unterschrift vor der Honorarkonsulin geleistet wird. Nehmen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Die Konsulargebühr beträgt EUR 80,00 (in MDL in bar zu entrichten).
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder einer sonstigen Vervielfältigung (Vidimierung)
Das Honorarkonsulat bestätigt, dass die Abschrift (Kopie) oder die Vervielfältigung eines Schriftstückes echt ist. Zu diesem Zweck müssen das Original des Schriftstückes und die Kopie oder sonstige Abschriften vorgelegt werden. Die Konsulargebühr beträgt EUR 40,00 (in MDL in bar zu entrichten).
Ausstellung eines Strafregisterauszugs
Die Konsulargebühr beträgt EUR 42,00 (in MDL in bar zu entrichten).
Lebensbestätigung
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns.

Hinweise für Reisende nach Österreich

Vor Reiseantritt empfiehlt das Außenministerium den Abschluss einer COVID-19 abdeckenden Zusatzversicherung mit ausreichender Gültigkeitsdauer und entsprechendem Leistungsumfang (z.B. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall und Krankentransport). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob ein ausreichender Versicherungsschutz (insbesondere ein Krankenversicherungsschutz für COVID-19 oder eine etwaige Stornodeckung) besteht. Dabei sollten Sie mit Ihrem Versicherungsträger vorab allfällige Ausschlussgründe abklären. Auch einige Kreditkarten, der ÖAMTC-Schutzbrief, der ARBÖ-Sicherheitspass oder gleichartige Dienstleistungsangebote gewähren einen gewissen Reiseversicherungsschutz, sollten aber vor Antritt der Reise jedenfalls auf den entsprechenden Leistungsumfang überprüft werden.

Bitte bedenken Sie zudem, dass Sie sich im Falle einer positiven COVID-19 Testung im Ausland entsprechend den vor Ort geltenden Bestimmungen in Quarantäne begeben müssen und von Ihrer Fluglinie nicht nach Österreich transportiert werden. Das Außenministerium hat keine Möglichkeit, die Quarantänemaßnahmen anderer Staaten zu beeinflussen.

Einreise nach Österreich

Für die Einreise aus allen Staaten gilt ab 16. Mai 2022 keine 3-G- Pflicht (geimpft, genesen oder getestet) mehr.

Die Einreise nach Österreich gestaltet sich entlang der Vorgaben der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassenen COVID-19-Einreiseverordnung (siehe dazu auch die von diesem Ministerium bereitgestellten Informationen unter: Häufig gestellte Fragen bzw. die Informationsmöglichkeit bei der Coronavirus-Hotline unter 0800 555 621 bzw. aus dem Ausland unter +43 1 3860 555). Für die Einreise aus allen Staaten gilt ab 16. Mai keine 3-G- Pflicht (geimpft, genesen oder getestet) mehr. Detailfragen zur Einreiseverordnung in der jeweils gültigen Fassung beantworten ausschließlich das Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. die Hotline der AGES unter 0800 555 621 bzw. unter + 43 1 3860 555 aus dem Ausland.